Yvonne Wenger

Diplomierte Tierpsychologische Beraterin I.E.T.   -   Mitglied V.I.E.T.A.

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Sachkundenachweis

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Sachkundenachweis

nach Art. 68 TSchV

Gesetzliche Grundlagen

Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass alle Personen, welche ab dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten wollen, einen sogenannten Sachkkundenachweis erbringen müssen. Dies bedeutet, dass ein Kurs bei einer vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) anerkannten Person absolviert werden muss.

Jede Hundehalterin, jeder Hundehalter muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf eines Hundes einen Praxiskurs besuchen.

Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung

Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen VOR dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie schon einen Hund gehalten haben.

Innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person (diejenige, auf deren Name der Hund eingetragen ist) den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.

Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als

- Ausbilderin oder Ausbilder für HundehalterInnen und Hundehalter nach Art. 203

- Spezialistin oder Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden

 

Was heisst dies konkret?

Bevor Sie einen Hund kaufen können, müssen Sie vorgängig einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs besuchen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie bereits einen Hund besitzen, den Sie nach dem 1. September 2008 erworben haben. Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie mit jedem Hund einen ebenfalls 4-stündigen Praxiskurs zusammen mit dem Hund besuchen.

Wer muss die Kurse besuchen?

Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass die "für die Betreuung verantwortliche Person" den Sachkundenachweis erbringen muss. Wer nun in der Familie diese Person ist, wurde bislang nicht definiert. Man geht bis jetzt davon aus, dass der eingetragene Besitzer bei der ANIS auch die verantwortliche Person ist. Wie weit dies versicherungstechnisch in Zukunft haltbar ist, wird sich noch zeigen müssen.

 

Seit Herbst 2009 kann auch ich diesen Kurs anbieten. Momentan bin ich bis Oktober 2010 ausgebucht. Dieser Kurs beinhaltet bei mir gesamthaft 6 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis. Mindestens vorgeschrieben sind vom BVET je 4 Stunden. Ich erachte dies jedoch als viel zu knapp bemessen, um dem Lebewesen Hund gerecht zu werden und den Besitzern einen umfassenden Einblick in den tiergerechten Umgang mit dem Hund zu geben. Daher habe ich beschlossen, noch je 2 Stunden anzuhängen. So kann ich auch nach dem mindestens vorgeschriebenen Programm noch auf individuelle Wünsche eingehen. Im Kurs werden wir gemeinsam ansehen, welche Bedürfnisse ein Hund hat, was zu beachten ist, wo Probleme auftauchen könnten und wie diese effizient gemeistert werden können. In der Theorie ist teilweise Frontalunterricht nötig, teilweise werden Sie selber gefordert sein. In den praktischen Kursen werden wir uns mit den Hunden draussen treffen. Fragen und Anregungen sind gerne willkommen. Beachten Sie aber, dass die Lernziele weitgehend vom BVET vorgegeben sind und die Zeit von je 6 Stunden immer noch äusserst knapp bemessen ist, um allen gerecht zu werden. Auf Wunsch biete ich daher Folgekurse an, in welchen wir Erziehungsfragen klären können.

Ich arbeite in Kleingruppen von 4 Teams (1 Team= 1 Bezugsperson/1 Hund). Grössere Gruppen sind nicht sinnvoll, da in der kurzen Zeit sehr viel Stoff vermittelt wird und alle TeilnehmerInnen optimal davon profitieren sollen. Kleine Gruppen sind auch nicht ideal, da dort die Gruppendynamik nicht mehr optimal zum Tragen kommt. Die ganze Familie ist willkommen. Bitte legen Sie vor Beginn des Kurses fest, wer die Hauptbezugsperson des Hundes sein wird. Beachten Sie, dass der Hund in einem hierarchisch geordneten Rudel lebt und keine Demokratie kennt.

Aufgrund der kleinen Teilnehmerzahl ist es von grosser Wichtigkeit, dass eine einmal erfolgte Anmeldung auch eingehalten wird. Eine rechtzeitige Abmeldung (mind. 2 Wochen im Voraus) gewährleistet, dass notfalls ein Team von der Warteliste nachrücken kann.

Theoriekurs

Der Theoriekurs muss von jedem künftigen Hundehalter absolviert werden, sofern er vor dem 1. September 2008 noch keinen Hund besass. Es werden viele Themen angesprochen, welche für künftige Hundehalter sehr von Nutzen sind.

Kursinhalt SKN für Ersthundehalter

Praxiskurs

Im Praxiskurs lernen Sie zusammen mit Ihrem Hund . Sie werden mit verschiedenen Alltagssituationen konfrontiert und unter meiner Anleitung lernen, Situationen richtig einzuschätzen und Ihren Hund so zu führen, dass er für Sie und die Umwelt eine Freude darstellt.

- Begegnungen Hund/Hund

- Begegnungen Mensch und Hund

- Hund in Alltagssituationen Stadt und Land

 

 

Kosten

Pro Team - Hund und Halter - kostet der Kurs:

 

  • Theorie Fr. 150.-
  • Praxis Fr. 210.-

 

Total also Fr. 360.-

Wer beide Kurse zusammen bucht, erhält Reduktion und zahlt gesamthaft Fr. 350.- für den ganzen Kurs.

Dieser Betrag ist mit der Anmeldung im Voraus bar zu bezahlen oder auf mein Postcheck-Konto Nr. 40-81616-3 zu überweisen. Die Anmeldung ist erst rechtskräftig nach erfolgter Zahlung.

 

 

 

 

 

 

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